Im FAFSA 2026/27 geht es nicht nur um Einkommen. Gerade bei den Vermögensangaben passieren vielen Familien vermeidbare Fehler: Sie melden nicht anzugebende Altersvorsorgekonten, vergessen Anlagen des Studierenden, missverstehen 529-Pläne oder tragen einen falschen Wert für ein Unternehmen oder eine Immobilie ein.
Entscheidend ist, die FAFSA-Anweisungen auf den Stand am Tag der Unterschrift anzuwenden. Gefragt wird nicht nach dem Vermögen im Vorjahr oder dem erwarteten Bestand im nächsten Semester, sondern in der Regel nach den aktuellen Werten bei Antragstellung.
Wenn Sie den Zugang für einen Elternteil oder Ehepartner noch einrichten, lesen Sie Mitwirkende zum FAFSA 2026/27 einladen. Ist ein Kredit für ein weiterführendes Studium geplant, siehe Das Ende der Grad-PLUS-Darlehen 2026.
FAFSA-Vermögen einfach erklärt
Gemeint sind finanzielle Mittel, die den Student Aid Index, kurz SAI, beeinflussen können. Einkommen wiegt meist stärker als Vermögen. Vermögen kann bedarfsabhängige Förderung aber dennoch verringern, besonders bei hohen Guthaben außerhalb der Altersvorsorge.
Das FAFSA kann nach Folgendem fragen:
- Bargeld;
- Sparkontoguthaben;
- Girokontoguthaben;
- Geldanlagen;
- Immobilien außer dem selbst bewohnten Zuhause;
- Nettovermögen von Unternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben, sofern anzugeben;
- Bildungssparkonten einschließlich bestimmter 529-Pläne.
Nicht jeder wertvolle Besitz muss gemeldet werden. Autos, Hausrat, Kleidung und persönliche Gegenstände sind keine FAFSA-Geldanlagen.
Vermögen, das meist zählt
Die folgenden Vermögenswerte sind üblicherweise anzugeben, wenn das Formular nach Anlagen oder aktuellen Guthaben fragt.
| Vermögenswert | Zählt üblicherweise? | Hinweise |
|---|---|---|
| Giro- und Sparkonten | Ja | Aktuelle Guthaben bei Antragstellung verwenden. |
| Steuerpflichtiges Wertpapierdepot | Ja | Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen, Kryptowährungen und Depotguthaben können zählen. |
| CDs und Treasury Bills | Ja | Den aktuellen Wert melden, nicht nur die Zinserträge. |
| Mietimmobilie | Ja | Nettowert: Marktwert abzüglich durch die Immobilie besicherter Schulden. |
| Zweitwohnsitz | Ja | Ein Ferienhaus ist kein Hauptwohnsitz. |
| UGMA-/UTMA-Konto | Ja | Gehört es dem Studierenden, gilt es meist als dessen Vermögen. |
| Elterneigener 529-Plan für einen abhängigen Studierenden | Ja | Meist als Elternvermögen anzugeben. |
| Trustvermögen | Häufig ja | Einzelheiten zählen; FAFSA-Anweisungen und Trustbedingungen beachten. |
| Nettovermögen eines Unternehmens oder Agrarbetriebs | Teilweise | Maßgeblich sind die aktuellen FAFSA-Regeln und Ausnahmen. |
Bei ungewöhnlichen Konstellationen sind das Formular und seine Hilfetexte maßgeblich.
Vermögen, das meist nicht zählt
Mehrere wichtige Vermögenswerte eines Haushalts sind normalerweise ausgenommen.
| Vermögenswert | Zählt üblicherweise? | Hinweise |
|---|---|---|
| Eigenkapital im Hauptwohnsitz | Nein | Das von der Familie bewohnte Zuhause zählt meist nicht. |
| 401(k), 403(b), IRA, Roth IRA | Nein | Altersvorsorgekonten sind als Vermögen meist ausgenommen. |
| Wert von Pensionsansprüchen | Nein | Den heutigen Wert nicht als Anlage melden. |
| Rückkaufswert einer Lebensversicherung | In der Regel nein | FAFSA-Anweisungen des jeweiligen Jahres beachten. |
| Privates Fahrzeug | Nein | Autos sind persönliche Gegenstände, keine FAFSA-Anlagen. |
| Möbel und persönliche Sachen | Nein | Persönlicher Besitz ist ausgenommen. |
Daraus ergibt sich ein häufiger Planungsaspekt: Geld in einem Altersvorsorgekonto wird meist ganz anders behandelt als Geld in einem steuerpflichtigen Depot. Eine Umschichtung allein für Förderzwecke kann jedoch Steuern, Strafzahlungen und Nachteile bei der Liquidität auslösen.
So werden 529-Pläne angegeben
Bei einem abhängigen Studierenden wird ein elterneigener 529-Plan normalerweise als Elternvermögen gemeldet. Das ist häufig günstiger als die Einstufung als Studierendenvermögen, weil Elternvermögen meist weniger stark angerechnet wird.
Häufige Konstellationen:
- Elternteil besitzt den 529-Plan für den Studierenden: meist Elternvermögen.
- Abhängiger Studierender besitzt den 529-Plan selbst: für FAFSA-Zwecke meist Elternvermögen.
- Großeltern besitzen den 529-Plan: Die Behandlung hat sich mit dem vereinfachten FAFSA geändert; Auszahlungen und Eigentumsverhältnisse sollten dennoch sorgfältig geprüft werden.
- 529-Plan für ein Geschwisterkind: Elterneigene Konten für andere Kinder müssen anhand der aktuellen Anweisungen geprüft werden.
Die genaue Angabe kann von Kontoinhaber und Begünstigtem abhängen. Nutzen Sie beim Ausfüllen die FAFSA-Hilfetexte und aktuellen Anweisungen auf StudentAid.gov.
Vermögen von Studierenden und Eltern
Wem das Vermögen gehört, ist wichtig. Ein steuerpflichtiges Depot im Namen des Studierenden ist nicht dasselbe wie ein elterneigenes Konto. Studierendenvermögen wird in den Förderformeln meist stärker angerechnet.
Beispiele:
- Bei einem Schüler im letzten Highschool-Jahr können 15.000 US-Dollar in einem Depot für Minderjährige die Förderung stärker beeinflussen als derselbe Betrag auf einem Elternkonto.
- Sommerjob-Einkommen auf dem Girokonto kann am Tag der FAFSA-Antragstellung als Bargeldvermögen des Studierenden zählen.
- Die Notfallreserve der Eltern kann zählen, wird aber normalerweise nach Freibeträgen und mit einer niedrigeren effektiven Quote angerechnet.
Ändern Sie Kontoinhaber nicht leichtfertig. Vermögen auf Minderjährigenkonten gehört rechtlich meist dem Kind. Übertragungen für Förderzwecke können steuerliche, rechtliche oder ethische Probleme schaffen.
Immobilien und Unternehmen bewerten
Für Immobilien außer dem Hauptwohnsitz bedeutet der FAFSA-Vermögenswert üblicherweise das Nettovermögen:
aktueller Marktwert − auf dem Vermögenswert lastende Schulden
Ist eine Mietimmobilie 300.000 US-Dollar wert und mit einem durch sie besicherten Kredit über 220.000 US-Dollar belastet, beträgt der Nettowert 80.000 US-Dollar.
Bei Unternehmen und Agrarbetrieben ist die Meldung komplexer. Das vereinfachte FAFSA hat Teile der früheren Behandlung kleiner Unternehmen und familiengeführter Landwirtschaft verändert. Familien mit bedeutendem Betriebsvermögen sollten die aktuellen Anweisungen genau lesen. Eine vernünftige Schätzung ist meist besser als ein leeres Feld, muss aber auf echten Zahlen zu Vermögenswerten, Schulden und Marktwert beruhen.
Häufige Fehler bei Vermögensangaben
Besonders häufig sind:
- Altersvorsorgekonten als Anlagen melden;
- Eigenkapital im Hauptwohnsitz angeben;
- Depots oder Minderjährigenkonten des Studierenden vergessen;
- Vorjahresguthaben statt aktueller Salden verwenden;
- Immobilien zum Brutto- statt zum Nettowert melden;
- einen 529-Plan für unsichtbar halten;
- die falsche mitwirkende Person einladen und anschließend Angaben doppelt erfassen.
Entdecken Sie nach dem Absenden einen Fehler, sind FAFSA-Korrekturen möglicherweise möglich. Besser ist es, sich Zeit zu nehmen und die Vermögensrubrik gleich korrekt auszufüllen.
Fazit
Geben Sie im FAFSA 2026/27 aktuelle Werte für die abgefragten Vermögenswerte an und lassen Sie ausgeschlossene Werte weg. Giro- und Sparkonten, steuerpflichtige Anlagen, Mietimmobilien und viele 529-Pläne können zählen. Eigenkapital im Hauptwohnsitz und Altersvorsorgekonten zählen meist nicht.
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Quellen
- Federal Student Aid, FAFSA-Formular und Hilfen: https://studentaid.gov/h/apply-for-aid/fafsa
- Federal Student Aid, FAFSA-Informationen 2026/27: https://studentaid.gov/
- US-Bildungsministerium, Federal Student Aid Handbook: https://fsapartners.ed.gov/knowledge-center/fsa-handbook