Auch ohne US-Staatsbürgerschaft lassen sich an US-Börsen notierte ETFs häufig über internationale oder amerikanische Broker kaufen. Die Steuerregeln hängen jedoch stark von der steuerlichen Ansässigkeit ab. Für einen ausländischen Staatsangehörigen mit US-Steueransässigkeit gelten ganz andere Regeln als für einen steuerlich nicht ansässigen Ausländer, der im Ausland lebt.
Dieser Artikel richtet sich hauptsächlich an steuerlich nicht in den USA ansässige ausländische Anleger, die ETFs mit US-Fondsdomizil erwägen. Bei grenzüberschreitenden Anlagen spielen Steuerabkommen eine wichtige Rolle. Wer größere Beträge anlegt, sollte sich im eigenen Land und bei Bedarf zusätzlich von einem US-Steuerexperten beraten lassen.
Grundlagen zu Dividenden erläutert Qualifizierte und gewöhnliche Dividenden. Zur Fondsauswahl siehe VTI, VOO oder VT im Jahr 2026.
Staatsbürgerschaft und steuerliche Ansässigkeit
Entscheidend ist neben der Staatsbürgerschaft vor allem der US-Steuerstatus.
Die grundlegenden Gruppen sind:
- US-Staatsbürger: Die USA besteuern grundsätzlich das weltweite Einkommen.
- Steuerlich ansässige Ausländer, sogenannte Resident Aliens: Sie werden im Allgemeinen ähnlich wie US-Staatsbürger besteuert.
- Steuerlich nicht ansässige Ausländer, sogenannte Nonresident Aliens: Die USA besteuern grundsätzlich bestimmte Einkünfte aus US-Quellen sowie Einkünfte, die tatsächlich mit einer US-Geschäftstätigkeit verbunden sind.
Ein ausländischer Staatsangehöriger, der in den USA lebt, kann durch den Green Card Test oder den Substantial Presence Test steuerlich ansässig sein. Wer im Ausland lebt, kann dagegen als Nonresident Alien gelten.
Formular W-8BEN
Steuerlich nicht ansässige ausländische Anleger reichen beim Broker üblicherweise das Formular W-8BEN ein. Es bestätigt ihren ausländischen Status und ermöglicht gegebenenfalls die Inanspruchnahme von Abkommensvergünstigungen.
Fehlen korrekte Unterlagen, kann der Steuerabzug falsch ausfallen oder ein zusätzlicher Sicherungssteuerabzug, das sogenannte Backup Withholding, erfolgen.
Das Formular beseitigt nicht sämtliche Steuern. Es teilt der zum Steuerabzug verpflichteten Stelle mit, wie der Anleger nach den US-Quellensteuerregeln und einem gegebenenfalls geltend gemachten Steuerabkommen zu behandeln ist.
Quellensteuer auf Dividenden
Dividenden aus US-Quellen an steuerlich nicht ansässige Ausländer unterliegen grundsätzlich 30 % Quellensteuer, sofern ein Steuerabkommen keinen niedrigeren Satz vorsieht.
Beispiel: Ein ETF mit US-Domizil schüttet 1.000 $ aus. Ohne Abkommensvergünstigung können 300 $ einbehalten und 700 $ ausgezahlt werden.
Abkommenssätze hängen vom Land und von der Anlegerkategorie ab. Manche Abkommen sehen 15 % auf Dividenden vor, andere nicht. Auch der Wohnsitzstaat kann die Dividende besteuern; ob die ausländische Steuer angerechnet werden darf, richtet sich nach dessen Regeln.
Veräußerungsgewinne
Für viele steuerlich nicht ansässige ausländische Anleger, die außerhalb der USA leben, sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder ETFs in den USA grundsätzlich steuerfrei, sofern keine Ausnahme greift. Ausnahmen können bei mindestens 183 Aufenthaltstagen im Jahr, bei tatsächlich mit einer US-Geschäftstätigkeit verbundenen Einkünften, bei US-Immobilieninteressen oder anderen Sonderfällen bestehen.
Das ist ein Grund für die Attraktivität von ETFs mit US-Domizil: Auf Dividenden kann Quellensteuer anfallen, während Veräußerungsgewinne für viele Nichtansässige in den USA unversteuert bleiben. Die Besteuerung im Wohnsitzstaat ist trotzdem zu berücksichtigen.
Das US-Nachlasssteuerrisiko
Viele ausländische Anleger übersehen die Nachlasssteuer. Als in den USA belegen geltende Vermögenswerte können bei nicht ansässigen Personen ohne US-Staatsbürgerschaft der US-Nachlasssteuer unterliegen. Aktien amerikanischer Gesellschaften gelten grundsätzlich als US-Vermögen; auch ETFs mit US-Domizil können daher ein Risiko schaffen.
Der IRS nennt für den Nachlass solcher Personen eine Schwelle von 60.000 $ an US-Vermögen, ab der das Formular 706-NA einzureichen ist. Dabei gelten Abkommensregelungen und detaillierte Ausnahmen.
Nachlasssteuerabkommen können das Ergebnis verändern, bestehen aber nicht mit jedem Land.
ETFs mit US-Domizil oder irischem Domizil
Viele ausländische Anleger vergleichen US-ETFs mit UCITS-ETFs, die in Irland aufgelegt sind.
Mögliche Vorteile der US-ETFs:
- sehr niedrige laufende Kosten;
- hohe Liquidität;
- große Produktauswahl;
- enge Geld-Brief-Spannen.
Mögliche Nachteile:
- US-Quellensteuer auf Dividenden;
- US-Nachlasssteuerrisiko für nicht ansässige Personen ohne US-Staatsbürgerschaft;
- US-Steuerformulare und Nachweise für Abkommensvergünstigungen.
ETFs mit irischem Domizil können das US-Nachlasssteuerrisiko verringern und anderen Quellensteuermechanismen unterliegen. Verglichen werden müssen aber auch Kosten, verfügbare Fonds und die Steuern im Wohnsitzstaat.
Fazit
Auch ohne US-Staatsbürgerschaft kann man in US-ETFs investieren. Maßgeblich für die steuerliche Beurteilung ist die Ansässigkeit. Steuerlich nicht ansässige ausländische Anleger sollten W-8BEN, Dividendenquellensteuer, Ausnahmen bei Veräußerungsgewinnen, Steuern im Wohnsitzstaat und das US-Nachlasssteuerrisiko verstehen, bevor sie ein größeres Portfolio mit US-Fondsdomizil aufbauen.
Weiterführende Artikel
- Qualifizierte und gewöhnliche Dividenden
- Steuern auf Veräußerungsgewinne 2026
- VTI, VOO oder VT im Jahr 2026
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Quellen
- IRS, Anleitung zu Formular W-8BEN: https://www.irs.gov/instructions/iw8ben
- IRS, Quellensteuer für steuerlich nicht ansässige Ausländer: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/nra-withholding
- IRS, Veräußerungsgewinne und Steuerabzug bei steuerlich nicht ansässigen Ausländern: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/federal-income-tax-withholding-and-reporting-on-other-kinds-of-us-source-income-paid-to-nonresident-aliens
- IRS, Nachlasssteuer bei Nichtansässigen mit US-Vermögen: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/some-nonresidents-with-us-assets-must-file-estate-tax-returns